Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Lieferbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle, auch zukünftige Lieferungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns verbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit diesen Lieferbedingungen einverstanden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Konstruktive Änderungen behalten wir uns vor. Die angegebenen Maße und Gewichte sind als unverbindliche Richtwerte zu betrachten. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Preise und Lieferung

Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Preise gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten (z.B. Lohnerhöhungen, Preiserhöhungen für Grundstoffe) behalten wir uns - soweit gesetzlich zulässig - eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Ereignisse höherer Gewalt, sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn, sie bleiben für den Besteller unverwendbar. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die Lieferung selbst erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Bestellers. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

3. Verpackung

Die Ware ist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Be- oder Weiterverarbeitung unseres Vorbehaltseigentum erfolgt in unserem Auftrag, wir erwerben unentgeltlich Eigentum an der neuen Sache. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so tritt uns der Besteller im Verhältnis zum Faktorenwert unserer Rechnung schon jetzt ein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab, und zwar sowohl an den Zwischen- als auch an den Enderzeugnissen, und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet.
Von einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter auch auf abgetretene Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht dem Dritten darzulegen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Ansprüchen, aus der Geschäftsverbindung tritt der Kunde, bereits jetzt Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware, aus welchen Rechtsgrund auch immer, entstehen. Steht die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung oder Verwendung gem. Punkt 4, Abs. 1, Satz 3 neben anderen Rechtsinhabern in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware. Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern und zu verwenden und daraus entstehende Forderungen einzuziehen. Falls der Besteller in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Besteller verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz gilt - kein Rücktritt vom Vertrage. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir zum Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt. Im Falle des Widerrufs hat uns der Besteller auf Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die Unterlagen zugängig zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet.

5. Mängel

Die Ware ist sofort auf Mängel zu untersuchen. Sichtbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei uns anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigter, fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Stattdessen können wir bei dem Besteller in geeigneten Fällen auch den Mindestwert angemessen vergüten. Kommen wir mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm gesetzte Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Sonstige Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei der Lieferung anderer als vertragsgemäßer Waren.

6. Liefervorbehalt, Rücktrittsrecht

Werden uns nach Vertragsabschluß umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, vor Auslieferung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Unsere Haftung richtet sich auch außerhalb der Gewährleistung ausschließlich nach den vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

7. Sonstiges

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind netto 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Auf Vereinbarungen mit dem Kunden können Zahlungen mit netto 30 Tagen nach Rechnungsdatum und bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto vereinbart werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenständen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, wie bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen zu berechnen. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Annahme von Schecks erfolgt vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeit ist 01833 Porschendorf. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt - soweit der Besteller Vollkaufmann ist - Neustadt/Sa. als vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnort zu verklagen. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.